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News zur EBI-Grundeinkommen

Erfolg gegen die Kommission

Water is a human right

Eine ganze Reihe Europäische Bürgerinitiativen wurden bisher schon eingereicht. Einige wurden von der Kommission schon vor Beginn der Unterschriftensammlung als unzulässig zurückgewiesen. Das liegt daran, dass eine EBI nur zu Themenbereichen und für Anliegen ergriffen werden kann, für deren Bearbeitung die Europäische Kommission zuständig ist. Da Sozialpolitik nicht in ihren Kompetenzbereich fällt, weist die Kommission EBI mit sozialen Anliegen normalerweise ab.

 

Auch unserer EBI Grundeinkommen war im ersten Anlauf ja kein Erfolg beschieden gewesen. Allerdings lassen sich die Menschen nicht so leicht entmutigen und machen sich gerade für soziale Belange stark. Das Thema lässt sich nicht immer exakt abgrenzen und die Initiativen finden Wege, wie sie dennoch zulässige Anträge stellen. Ärgerlich bleibt das Ganze trotzdem, vor allem auch deshalb, weil nicht einmal eine erfolgreiche Unterschriftensammlung die Kommission zwingen kann, im Sinne der AntragstellerInnen aktiv zu werden.

Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, was die EBI "Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht" erreicht hat. Lange vor Ablauf der Frist hat sie sie notwendige Zahl an Unterschriften bei weitem übertroffen und die Kommission sah sich angesichts der Dynamik gezwungen, die Wasserversorgung - vorerst - aus ihren Privatisierungsplänen auszunehmen.

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